über Bären
Apr. 11, 2011
Braunbären dürfen vom 21. August bis zum Erreichen der Abschuss-Quote gejagt werden.
Die meisten Braunbären werden unter der Elchjagd erlegt. Der Jäger gehört zu der Gruppe, die am meisten Begegnungen in der Natur mit Bären haben. Diese Begegnungen mit den Braunbären verlaufen meist undramatisch, jedoch sind schon einige Todesfälle in Skandinavien vorgekommen. Die Bären versuchen meist den Kontakt mit den Menschen auszuweichen, trotzdem kommen hier und da alljährlich Unglücke vor. Einige Jäger sind schon verletzt worden, auch eine größere Anzahl von Hunden werden verletzt oder getötet. Man sollte größten Respekt vor den Bären haben und auch die Umgebung unter anderen jagten wie z. B. Elch- oder Rauhfußhuhn-Jagd genaustes beobachten.
Es ist nicht leicht die "Körpersprache" der Bären zu deuten und es gehört eine menge Erfahrung dazu um zu wissen wie sie in etwa reagieren könnten. Beim Hund erkennt man dies direkt durch Zeichen, wie aufgestelltes Fell, fletschende Zähne, eingezogene Rute usw. Ein Bär, der aufrecht sthtund so auf einem zukommt ist neugierig und will damit seine Stärke zeigen und um sich einen Überblick über die Situation zu verschaffen. Wenn er kommt, dann mit ca. 70 Stundenkilometer aus dem Stand... Bei der Jagd auf Bären sollte man vermeiden von zu kurzem oder zu lagen Abstand auf diesen zu schießen.
Du solltest absolut sicher sein, dass dein erster Schuss tödlich trifft, jedoch um sicher zu gehen solltest du direkt deine Waffe repetieren (falls du keinen Halbautomaten hast) um bereit zu sein schnell einen weiteren Schuss anzubringen. Merke dir auch: "Gehe niemals direkt zu dem erlegten Bär, es kann sein, dass er noch lebt..."
Wichtig für alle Jäger
Waffeneinfuhr und Bestimmungen.
Jagdgäste benötigen für die Jagd folgendes:
- Europäischen Waffenpass im Orginal. ( Stockholm (Arlanda) nur eine KOPIE einsenden! )
- ihren Jagdschein (Kopie.)
- eine schriftliche Einladung vom schwedischen Gastgeber, die Sie nach Ihrer Anzahlung erhalten.
Es gelten folgende Bestimmungen:
Der Antrag soll bei der Polizeibehörde eingereicht werden. Zuständig ist das Polizeipräsidum des neuen Wohnsitzes. Bei gelegentlichem Aufenhalt in Schweden muss der Antrag im Ort der Einfuhr stattfinden.
Dem Antrage auf Einfuhr von Jagdwaffen ist eine Abschrift oder Fotokopie der Waffenbesitzkarte und des Jahresjagdscheines (oder Bescheinigung das der Antragsteller im Besitz eines solchen ist) und EU-Feuerwaffenpass im Orginal, beizufügen. Bitte beachten Sie auch, dass für die Einreise über Stockholm (Arlanda; mit dem Flugzeug) ein besonderes Formular benötigt wird!
Weiterhin ist eine schriftliche Einladung von Jagdwirt/Verpächter, Jagdrechtbescheinigung oder eine solche Wettkampf-oder Scheibenschiessen dem Antrage beizufügen.
Die Gebühr für die Ausstellung der Genehmigung beträgt 700:- SEK, die gleichzeitig mit dem Antrag überwiesen werden muss.
Bei Zahlung müssen Sie das Wort „ POSS“ und ihren Name zufügen.
Seit dem Schweden in die Union Schengen eingetreten ist, kann an der Grenze, keine Genehmigung mehr ausgestellt werden.
Polisområde Södra Skåne
Gränssektionen
Box 1015
SE-271 00 Ystad
Tel +46(0)411-676 55 oder +46(0)411-676 43
Fax +46(0)411-67659
Postgiro 954545-0
E-Mail: polismyndigheten@skane.police.se
Bankverbindung für das Antragsformular (ausser Stockholm):
BIC/SWIFT: NDEA SESS
IBAN: SE 81 95 00 00 99 60 34 09 54 54 50
den Waffenantrag senden Sie dann an folgende Adresse:
Helsingborgs Polisområde
Vapenärenden
Box 632
S-251 06 Helsingborg
Schweden
* * *
Weitere Adressen finden Sie am unteren Ende dieser Seite.
Bitte vergessen Sie auch nicht, eine gültige Jagdversicherung vorzulegen!
Außerdem müssen Sie die staatliche schwedische Jagdkarte fuer das geltende Jagdjahr erwerben ( Kosten 300:- SEK, ca. 33,- Euro, plus Einzahlungsgebühr Neuer Preis seit 2007). Wir erledigen dies vor Ort für Sie.
Hier noch einige wichtige jagdliche Hinweise:
Für die Jagd auf Elch bzw. Bär dürfen nur Büchsen angewandt werden. Für die Munition gelten hier folgende Bestimmungen:Geschosse mit einem Gewicht von 10 Gramm oder mehr müssen eine Aufschlagenergie von mindestens 2000 Joule in 100m Entfernung aufweisen. Geschosse mit einem Gewicht zwischen 9-10 Gramm müssen eine Aufschlagenergie von mindestens 2700 Joule in 100m Entfernung aufweisen
Die gesetzlichen Bestimmungen regeln den Abschuß über die Anzahl der erwachsenen Tiere. Die Anzahl der zu schießenden Kälber ist nach Erfüllen der Quote frei. Es kann durchaus vorkommen, daß zum Beginn der Jagd zu viele Bullen geschossen wurden, dann werden keine weiteren Bullen während der verbleibenden Jagd erlegt. Es kommt vor, daß dann Unmut unter den Jägern aufkommt, daher haben wir uns entschieden die Preise möglichst tief zu halten.
Der Jagdleiter teilt den Jägern zu Beginn der Jagd mit, welche Tiere zum Abschuß freigegeben werden. Der Jagdleiter legt die Zeit fest, von und bis wann gejagt wird. Vor und nach dieser Zeit sind die Waffen zu entladen.
Beim Abschuß von Kuh mit Kalb gilt ausnahmslos "erst das Kalb, dann die Kuh". Der Jagdleiter bestimmt den Ablauf der Jagd.
Grobe Fahrlässigkeit führt zum Ausschluß von der Jagd.
Alkohol ist während der Jagd nicht gestattet!
Nachfolgend die Adressen der Polizeibehörden der Städte, über die ausländische Jäger im allgemeinen nach Schweden einreisen:
*****************************************************
Polismyndigheten i Stockholms län
Norrorts polismästardistrikt
Vapendetaljen
Box 38
S-190 45 Stockholm-Arlanda
Schweden
E-Mail: pme.exp.arlanda@stockholm.police.se
Einbezahlungen für die Waffeneinfuhr über Arlanda (Stockholm)
I B A N : SE 29 95000099603401353960
B I C : PGSISESS
*********************************************************
Polismyndigheten i Skåne län
Vapenärenden
S-205 90 Malmö
Schweden
E-Mail: polismyndigheten@skane.police.se
Trelleborgs Polisområde
Vapenärenden
Box 1
S-231 21 Trelleborg
Schweden
E-Mail: polismyndigheten@skane.police.se
*
Helsingborgs Polisområde
Vapenärenden
Box 632
S-251 06 Helsingborg
Schweden
E-Mail: polismyndigheten@skane.police.se
*
Polismyndigheten i Västra Götaland
Förvaltningsavdelningen
Tillståndsgruppen
Box 429
S-401 26 Göteborg
Schweden
* * *
Waffeneinfuhr "Formular "hier klicken" (nicht für Stockholm!)"
Jagdgäste benötigen für die Jagd folgendes:
- Europäischen Waffenpass im Orginal. ( Stockholm (Arlanda) nur eine KOPIE einsenden! )
- ihren Jagdschein (Kopie.)
- eine schriftliche Einladung vom schwedischen Gastgeber, die Sie nach Ihrer Anzahlung erhalten.
Es gelten folgende Bestimmungen:
Der Antrag soll bei der Polizeibehörde eingereicht werden. Zuständig ist das Polizeipräsidum des neuen Wohnsitzes. Bei gelegentlichem Aufenhalt in Schweden muss der Antrag im Ort der Einfuhr stattfinden.
Dem Antrage auf Einfuhr von Jagdwaffen ist eine Abschrift oder Fotokopie der Waffenbesitzkarte und des Jahresjagdscheines (oder Bescheinigung das der Antragsteller im Besitz eines solchen ist) und EU-Feuerwaffenpass im Orginal, beizufügen. Bitte beachten Sie auch, dass für die Einreise über Stockholm (Arlanda; mit dem Flugzeug) ein besonderes Formular benötigt wird!
Weiterhin ist eine schriftliche Einladung von Jagdwirt/Verpächter, Jagdrechtbescheinigung oder eine solche Wettkampf-oder Scheibenschiessen dem Antrage beizufügen.
Die Gebühr für die Ausstellung der Genehmigung beträgt 700:- SEK, die gleichzeitig mit dem Antrag überwiesen werden muss.
Bei Zahlung müssen Sie das Wort „ POSS“ und ihren Name zufügen.
Seit dem Schweden in die Union Schengen eingetreten ist, kann an der Grenze, keine Genehmigung mehr ausgestellt werden.
Polisområde Södra Skåne
Gränssektionen
Box 1015
SE-271 00 Ystad
Tel +46(0)411-676 55 oder +46(0)411-676 43
Fax +46(0)411-67659
Postgiro 954545-0
E-Mail: polismyndigheten@skane.police.se
Bankverbindung für das Antragsformular (ausser Stockholm):
BIC/SWIFT: NDEA SESS
IBAN: SE 81 95 00 00 99 60 34 09 54 54 50
den Waffenantrag senden Sie dann an folgende Adresse:
Helsingborgs Polisområde
Vapenärenden
Box 632
S-251 06 Helsingborg
Schweden
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Weitere Adressen finden Sie am unteren Ende dieser Seite.
Bitte vergessen Sie auch nicht, eine gültige Jagdversicherung vorzulegen!
Außerdem müssen Sie die staatliche schwedische Jagdkarte fuer das geltende Jagdjahr erwerben ( Kosten 300:- SEK, ca. 33,- Euro, plus Einzahlungsgebühr Neuer Preis seit 2007). Wir erledigen dies vor Ort für Sie.
Hier noch einige wichtige jagdliche Hinweise:
Für die Jagd auf Elch bzw. Bär dürfen nur Büchsen angewandt werden. Für die Munition gelten hier folgende Bestimmungen:Geschosse mit einem Gewicht von 10 Gramm oder mehr müssen eine Aufschlagenergie von mindestens 2000 Joule in 100m Entfernung aufweisen. Geschosse mit einem Gewicht zwischen 9-10 Gramm müssen eine Aufschlagenergie von mindestens 2700 Joule in 100m Entfernung aufweisen
Die gesetzlichen Bestimmungen regeln den Abschuß über die Anzahl der erwachsenen Tiere. Die Anzahl der zu schießenden Kälber ist nach Erfüllen der Quote frei. Es kann durchaus vorkommen, daß zum Beginn der Jagd zu viele Bullen geschossen wurden, dann werden keine weiteren Bullen während der verbleibenden Jagd erlegt. Es kommt vor, daß dann Unmut unter den Jägern aufkommt, daher haben wir uns entschieden die Preise möglichst tief zu halten.
Der Jagdleiter teilt den Jägern zu Beginn der Jagd mit, welche Tiere zum Abschuß freigegeben werden. Der Jagdleiter legt die Zeit fest, von und bis wann gejagt wird. Vor und nach dieser Zeit sind die Waffen zu entladen.
Beim Abschuß von Kuh mit Kalb gilt ausnahmslos "erst das Kalb, dann die Kuh". Der Jagdleiter bestimmt den Ablauf der Jagd.
Grobe Fahrlässigkeit führt zum Ausschluß von der Jagd.
Alkohol ist während der Jagd nicht gestattet!
Nachfolgend die Adressen der Polizeibehörden der Städte, über die ausländische Jäger im allgemeinen nach Schweden einreisen:
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Polismyndigheten i Stockholms län
Norrorts polismästardistrikt
Vapendetaljen
Box 38
S-190 45 Stockholm-Arlanda
Schweden
E-Mail: pme.exp.arlanda@stockholm.police.se
Einbezahlungen für die Waffeneinfuhr über Arlanda (Stockholm)
I B A N : SE 29 95000099603401353960
B I C : PGSISESS
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Polismyndigheten i Skåne län
Vapenärenden
S-205 90 Malmö
Schweden
E-Mail: polismyndigheten@skane.police.se
Trelleborgs Polisområde
Vapenärenden
Box 1
S-231 21 Trelleborg
Schweden
E-Mail: polismyndigheten@skane.police.se
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Helsingborgs Polisområde
Vapenärenden
Box 632
S-251 06 Helsingborg
Schweden
E-Mail: polismyndigheten@skane.police.se
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Polismyndigheten i Västra Götaland
Förvaltningsavdelningen
Tillståndsgruppen
Box 429
S-401 26 Göteborg
Schweden
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